Das sollten Sie wissen!
Was sollten Sie bei einem
Ernstfall bedenken / beachten.
Ich
hatte einen Unfall. Darf ich einen Gutachter beauftragen?
Wenn Sie unverschuldet in
einen Unfall verwickelt wurden oder Ihr Fahrzeug auf sonstige Weise
beschädigt wurde, können Sie grundsätzlich von Ihrem Recht Gebrauch
machen, einen
Sachverständigen Ihres Vertrauens zu Rate zu ziehen.
Wichtige Voraussetzung: Ein Dritter hat das Unfallereignis zu
vertreten – auch wenn z.B.:
Verkehrssicherungspflichten vernachlässigt werden. Die Kosten des
Gutachters sind als Teil des
Schadens und so von der gegnerischen Versicherung zu tragen.
Soll
ich das Angebot der gegnerischen Versicherung annehmen, ihren
eigenen Gutachter
zu beauftragen?
Versicherungen
sind in erster Linie Wirtschaftsunternehmen und arbeiten daher
gewinnorientiert.
Also wird die Versicherung grundsätzlich versuchen, ihre Ausgaben so
gering wie möglich zu
halten. Wäre es eventuell - im Einzelfall- nicht von Vorteil, einen
Sachverständigen Ihres
Vertrauens mit der Feststellung und Begutachtung von Schäden zu
beauftragen.
Kann
ich in jedem Fall einen eigenen Sachverständigen beauftragen, wenn
ich einen
fremd verursachten Unfall verwickelt wurde?
Nicht immer: Bei Schäden
unterhalb eines leicht einzuschätzenden Grenzwertes von ca.
600,00 € bis 800,00 €, den sogenannten Bagatellschäden, werden die
Kosten für die Beauftragung
eines Gutachters nicht ersetzt. Sie können den Gutachter
unverbindlich um eine Einschätzung
bitten, ob ein solcher Bagatellschaden vorliegt.
Was
macht ein Kfz-Sachverständiger?
-
Schadensfeststellung
nach einem Verkehrsunfall
-
Beweissicherung bei
strittigem Unfallhergang
-
Fahrzeugbewertungen
(Wertgutachten)
-
Oldtimergutachten
Woran
erkenne ich einen seriösen qualifizierten Sachverständigen?
Achten Sie darauf, dass
der Sachverständige Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur ist.
Reicht
es nicht aus, im Schadensfall einen Kostenvoranschlag meiner
Kfz-Werkstatt
einzuholen?
Oft fehlt in den
Kostenvoranschlägen, für die Durchsetzung der
Schadensersatzansprüche, die
nötige beweissichernde Funktion. Diese sind aber unentbehrlich.
Wie
teuer sind Kfz-Sachverständigengutachten?
Abgerechnet wird auf
Grundlage der Schadenshöhe. So sind Sie auf der sicheren Seite, dass
die
Kosten für das Gutachten auch im Verhältnis zum Schaden liegen. Die
Kosten für ein
Schadensgutachten bei einer Schadenhöhe von € 2.500,00 liegen je
nach Aufwand und regionalen
Gegebenheiten zwischen € 316,00 und € 385,00. Fahrtkosten, Porto/
Telefon und Fotokosten
werden gesondert berechnet.
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