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Das sollten Sie wissen!

Was sollten Sie bei einem Ernstfall bedenken / beachten.
 

Ich hatte einen Unfall. Darf ich einen Gutachter beauftragen?

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden oder Ihr Fahrzeug auf sonstige Weise
beschädigt wurde, können Sie grundsätzlich von Ihrem Recht Gebrauch machen, einen
Sachverständigen Ihres Vertrauens zu Rate zu ziehen.

Wichtige Voraussetzung: Ein Dritter hat das Unfallereignis zu vertreten – auch wenn z.B.:
Verkehrssicherungspflichten vernachlässigt werden. Die Kosten des Gutachters sind als Teil des
Schadens und so von der gegnerischen Versicherung zu tragen.
 

Soll ich das Angebot der gegnerischen Versicherung annehmen, ihren eigenen Gutachter
zu beauftragen?

Versicherungen sind in erster Linie Wirtschaftsunternehmen und arbeiten daher gewinnorientiert.
Also wird die Versicherung grundsätzlich versuchen, ihre Ausgaben so gering wie möglich zu
halten. Wäre es eventuell - im Einzelfall- nicht von Vorteil, einen Sachverständigen Ihres
Vertrauens mit der Feststellung und Begutachtung von Schäden zu beauftragen.
 

Kann ich in jedem Fall einen eigenen Sachverständigen beauftragen, wenn ich einen
fremd verursachten Unfall verwickelt wurde?

Nicht immer: Bei Schäden unterhalb eines leicht einzuschätzenden Grenzwertes von ca.
600,00 € bis 800,00 €, den sogenannten Bagatellschäden, werden die Kosten für die Beauftragung
eines Gutachters nicht ersetzt. Sie können den Gutachter unverbindlich um eine Einschätzung
bitten, ob ein solcher Bagatellschaden vorliegt.
 

Was macht ein Kfz-Sachverständiger?

  • Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall

  • Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang

  • Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)

  • Oldtimergutachten
     

Woran erkenne ich einen seriösen qualifizierten Sachverständigen?

Achten Sie darauf, dass der Sachverständige Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur ist.
 

Reicht es nicht aus, im Schadensfall einen Kostenvoranschlag meiner Kfz-Werkstatt
einzuholen?

Oft fehlt in den Kostenvoranschlägen, für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche, die
nötige beweissichernde Funktion. Diese sind aber unentbehrlich.
 

Wie teuer sind Kfz-Sachverständigengutachten?

Abgerechnet wird auf Grundlage der Schadenshöhe. So sind Sie auf der sicheren Seite, dass die
Kosten für das Gutachten auch im Verhältnis zum Schaden liegen. Die Kosten für ein
Schadensgutachten bei einer Schadenhöhe von € 2.500,00 liegen je nach Aufwand und regionalen
Gegebenheiten zwischen € 316,00 und € 385,00. Fahrtkosten, Porto/ Telefon und Fotokosten
werden gesondert berechnet.

 

     













 

 

 

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